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Umverteilung und Neuansiedlung

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-829_de.htm

Umverteilung und Neuansiedlung: EU-Kommission sieht Mitgliedstaaten in der Pflicht

Brüssel, 16. März 2016

Umverteilung und Neuansiedlung: EU-Kommission sieht Mitgliedstaaten in der Pflicht

Mit beherzten Maßnahmen hat die Kommission 2015 einen Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingskrise geleistet, mit denen die EU-Mitgliedstaaten und Nachbarländer konfrontiert sind. So schlug die Kommission erstmals vor, 160 000 Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, von den extrem belasteten Mitgliedstaaten auf andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu verteilen – ein Novum in der europäischen Migrationspolitik – und damit ein Zeichen für Solidarität unter den EU-Mitgliedstaaten zu setzen. In dem Bemühen um ein Gesamtkonzept zur Bewältigung der globalen Migrationskrise, und um Solidarität mit in gleicher Weise betroffenen Drittstaaten zu bekunden, empfahl die Kommission gleichzeitig eine europäische Neuansiedlungsregelung für 20 000 Menschen, die internationalen Schutz benötigen.

Die Kommission erstattet heute Bericht über den Stand der befristeten Notverteilungsmechanismen und der europäischen Neuansiedlungsregelung. Der Bericht gibt einen Überblick über die Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Regelungen und zeigt Verbesserungsmöglichkeiten auf.

„Die EU-Mitgliedstaaten haben sich rechtlich verpflichtet“, so der für Migration, Inneres und Bürgerschaft zuständige EU-Kommissar DimitrisAvramopoulos„160 000 Menschen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, innerhalb der EU zu verteilen – eine Verpflichtung, die sie mehrfach bestätigt haben. Angesichts der sich mit jedem Tag weiter zuspitzenden humanitären Lage in Griechenland müssen die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen dringend nachkommen, um zu verhindern, dass sich die Lage für die Flüchtlinge in Griechenland weiter verschlechtert. In den nächsten Tagen und Wochen müssen deutlich mehr Flüchtlinge umverteilt werden. Die Mitgliedstaaten müssen Schutzbedürftigen zudem alternative sichere und legale Wege nach Europa öffnen und durch eine erhebliche Steigerung der Neuansiedlungen zeigen, dass sich die EU auch gegenüber Drittstaaten, die durch die Flüchtlingskrise belastet sind, solidarisch verhält.“

Umverteilung: Notwendigkeit konkreter Zusagen und zügiger Umsetzung

Bislang sind erst 937 Personen umverteilt worden (Stand: 15. März). Die Geschwindigkeit, mit der Asylbewerber aus Griechenland und Italien auf andere Mitgliedstaaten verteilt werden, lässt zu wünschen übrig, auch wenn sich jetzt eine positivere Entwicklung abzeichnet. Die ersten Märzwochen, in denen 287 Personen (darunter 241 aus Griechenland) innerhalb der EU weiterverteilt wurden, zeigen, dass es schneller gehen kann, wenn sich die Mitgliedstaaten ernsthaft engagieren. Vor allem der mangelnde politische Wille der Mitgliedstaaten, der in der begrenzten Zahl der Aufnahmezusagen und der langen Antwortzeit zum Ausdruck kommt, hat sich als eine starke Bremse für den Umverteilungsprozess erwiesen. Die Umverteilung als Alternative zu gefährlichen und irregulären Routen wird dadurch in Frage gestellt.

Ein entschlossenes Handeln aufseiten der Mitgliedstaaten, die zugesagt haben, Migranten aufzunehmen, ist dringend erforderlich, um das Tempo zu steigern. Es gibt derzeit mehr Personen, die für eine Umverteilung in Frage kommen, als von den Mitgliedstaaten zugesagte Aufnahmeplätze. Monatlich müssten mindestens 5600 Personen umverteilt werden, um den bisher auf der Grundlage des Verteilungsmechanismus eingegangenen Verpflichtungen zu entsprechen, was bedeutet, dass das Verfahren selbst innerhalb von maximal zwei Wochen abgeschlossen sein sollte (siehe Anhang). Hiervon ausgehend ruft die Kommission dazu auf, bis zum nächsten Monatsbericht die Umverteilung von mindestens 6000 Personen abzuschließen.  In Anbetracht der Notlage vor Ort sollten die Umverteilungen beschleunigt werden, damit bis zum dritten Monatsbericht im Mai mindestens 20 000 Umverteilungen abgeschlossen sind.

In ihrem heutigen Bericht richtet die Kommission mehrere spezifische Empfehlungen an die Aufnahmemitgliedstaaten und bittet sie um eine Aufstockung der zugesagten Aufnahmeplätze und eine Beschleunigung der Antragsbearbeitung. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen nur in begründeten Fällen durchzuführen, Informationsmaterial zur Vorbereitung der Abreise bereitzustellen und so rasch wie möglich auf die Aufforderung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen zur Abstellung von Fachleuten zu reagieren. Die Mitgliedstaaten sollten Präferenzen für die Aufnahme nur im Interesse einer besseren Zuordnung von Umverteilungskandidat und Aufnahmemitgliedstaat und im Interesse einer besseren Integration angeben und nicht als Grund für die Ablehnung von Umverteilungsersuchen.

Griechenland und Italien werden aufgefordert, die Anstrengungen von ihrer Seite zu verstärken, um eine zügige und effiziente Anwendung der Regelung zu gewährleisten. Verbesserungsbedarf besteht insbesondere hinsichtlich der systematischen Sicherheitsüberprüfungen und der Qualität der Informationen, die die Aufnahmemitgliedstaaten erhalten. Beide Länder sollten zudem ihre Koordinierungs- und Aufnahmekapazitäten aufstocken, das Untertauchen von Umverteilungskandidaten unterbinden und bei der Verteilung unbegleiteter Minderjähriger deren Bedürfnisse besser berücksichtigen.

Neuansiedlung: ein abgestimmtes Vorgehen auf EU-Ebene

Die Mitgliedstaaten müssen die laufenden Neuansiedlungsbemühungen verstärken, um sicherzustellen, dass Personen, die internationalen Schutz benötigen, auf geordneten und sicheren Wegen nach Europa gelangen und dort Aufnahme finden.

Den Angaben der Mitgliedstaaten und der assoziierten Dublin-Staaten zufolge sind 4555 schutzbedürftige Vertriebene in 11 Länder neu angesiedelt worden (Stand: 15. März). Die meisten teilnehmenden Staaten haben syrische Staatsangehörige aus Jordanien, Libanon und der Türkei aufgenommen. Darüber hinaus verfügen manche Länder aufgrund früherer internationaler Vereinbarungen auch über separate Neuansiedlungsprogramme.

Dem heute vorgelegten Bericht zufolge ergeben sich die Schwierigkeiten in erster Linie aus den Unterschieden bei den Auswahlkriterien, der Verfahrensdauer, den Integrationshilfen und der Anzahl der verfügbaren Neuansiedlungsplätze. Probleme bereiten auch fehlende Aufnahmekapazitäten und Verzögerungen wegen der von Drittstaaten zu erteilenden Ausreisegenehmigungen.

Die Kommission fordert einen regeren Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den Neuansiedlungsländern, insbesondere im Interesse der Länder, die sich zum ersten Mal an der Neuansiedlung beteiligen.

Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten die Arbeiten an der von der Kommission am 15. Dezember 2015 empfohlenen Regelung für diefreiwillige humanitäre Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus der Türkei fortsetzen. Von den Mitgliedstaaten und assoziierten Dublin-Staaten, die an einer Teilnahme an der Regelung interessiert sind, werden jetzt konkrete politische Zusagen erwartet, was den Beginn der Regelung, ihren Umfang und die Art und Weise der Verteilung anbelangt. Die Ausarbeitung der Standardverfahren steht kurz vor dem Abschluss, damit die Regelung, sobald eine politische Einigung erzielt wird, zügig umgesetzt werden kann.

Hintergrund

In zwei Ratsbeschlüssen vom September 2015 über eine befristete Notverteilungsregelung verpflichteten sich die Mitgliedstaaten, bis September 2017 160 000 Personen aus Italien und Griechenland (gegebenenfalls auch aus anderen Mitgliedstaaten) innerhalb der EU umzuverteilen.

Am 8. Juni 2015 empfahl die Kommission eine europäische Neuansiedlungsregelung, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten am 20. Juli vereinbarten, 22 504 Personen, die den vom Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) vorgelegten Zahlen zufolge eindeutig internationalen Schutz benötigen, in Europa neu anzusiedeln.

Im Anschluss an das Gipfeltreffen der europäischen Staats- und Regierungschefs mit der Türkei vom 29. November 2015 wurde derAktionsplan EU-Türkei angenommen. Die Regelung über die freiwillige Aufnahme ist eines der wichtigsten Elemente des Aktionsplans. Sie soll die Türkei bei der Bewältigung der zunehmenden Flüchtlingszahlen unterstützen und gleichzeitig Menschen, die wirklich schutzbedürftig sind, einen sicheren, legalen Weg nach Europa bieten.

Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 7. März forderten die Staats- und Regierungschefs dazu auf, die hohe Belastung für Griechenland zu mindern und die Umverteilung zu beschleunigen. Mit ihrem heutigen Bericht folgt die Kommission den Schlussfolgerungen des Rates, der Verpflichtung aus Artikel 12 der beiden Umverteilungsbeschlüsse des Rates und ihrer Zusage aus dem Fahrplan „Zurück zu Schengen“.

Weitere Informationen

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Erster Bericht zu den Umverteilungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen

Anhang 1: Umverteilungen aus Griechenland

Anhang 2: Umverteilungen aus Italien

Anhang 3: Griechenland – Lagebericht

Anhang 4: Italien – Lagebericht

Anhang 5: Ablauf der Umverteilung von Griechenland aus

Anhang 6: Neuansiedlungsmaßnahmen nach den Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 – Sachstand: 15. März 2016

Anhang 7: Neuansiedlungsvorhaben nach dem 15. März 2016

FACTSHEET – Umverteilung und Neuansiedlung

Ratsbeschluss über die Umsiedlung von 40 000 Personen aus Italien und Griechenland

Ratsbeschluss über die Umsiedlung von 120 000 Personen aus Italien und Griechenland

Empfehlung der Kommission für eine Regelung über die freiwillige humanitäre Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus der Türkei

Schlussfolgerungen der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Neuansiedlung von 20 000 Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen

Die Europäische Migrationsagenda

 

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