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Nur 7 Kinder durften nach Deutschland. Wir haben nachgefragt: Was wurde aus Seehofers Ankündigung 50 Kinder zu ihren Familien zu bringen und wie reagiert das Innenministerium auf Landesprogramme?

29. März 2020
Was wurde aus den 50 geflüchteten Kindern in Griechenland, deren Kommen schon im November von Seehofer angekündigt wurde?

Es handelt sich um Kinder, die im Rahmen der Familienzusammenführung ein Anrecht darauf haben, zu ihrer Familie nach Deutschland zu kommen.

Als im November die Missstände in den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln sich deutlich verschärften und „alle Welt“  vor Weihnachten ein deutsches Aufnahmeprogramm zumindest für unbegleitete minderjährige Geflüchtete forderte, versteifte sich Seehofer auf die Position, dass kein deutscher Alleingang gemacht werden soll, sondern dass erst eine europäische Einigung für ein Aufnahmeprogramm zustande kommen muss. Andere Regierungspolitiker sprachen von „Fehlanreizen“, wenn Deutschland jetzt einen Teil der Kinder aufnehmen würde. Als Zeichen seines Entgegenkommens sprach Seehofer aber wiederholt (siehe hier:) von 50 Kindern, deren Familienzusammenführung jetzt schnell erfolgen sollte.

Die Seebrücke Osnabrück hat im Februar nachgefragt – die unglaubliche Antwort des BMI traf am 28. März ein:

Erst sieben dieser Minderjährigen wurden am 13. Februar 2020 von Griechenland nach Deutschland überstellt! Das heißt: 43 Kinder warten weiterhin in Griechenland darauf, dass „die Überstellungsmodalitäten aus Griechenland“ vorgelegt werden, damit das Bamf „eine schnelle und unbürokratische Überstellung gewährleisten kann“. Also, das BMI will damit sagen: Griechenland ist nicht in der Lage die bürokratischen Vorgaben zu erfüllen – und darum kann Deutschland die Kinder nicht schnell und unbürokratisch einreisen lassen.

Eine weitere Frage, die wir im Februar dem BMI gestellt hatten:

Würde das BMI Anträge der Länder auf ein Landesaufnahmeprogramm für unbegleitete minderjährige Geflüchtete genehmigen?

Die Antwort lautet, dass nach Auffassung des BMI kein einziges Bundesland bisher einen solchen Antrag gestellt hat und sich darum die Frage nach der Erteilung des Einvernehmens nach §23 Abs.1 Aufenthaltsgesetz nicht stellen würde. Bisher sei so etwas aber auch noch nie verweigert worden. Also: das BMI wertet die Anträge von Boris Pistorius im Verbund mit einigen anderen Bundesländern und Städten nicht als Antrag auf ein Landesaufnahmeprogramm. Was dahinter steckt, bleibt uns Nicht-Politiker*innen verborgen.

Diese und noch weitere Informationen finden Sie im Schreiben des BMI, das bei uns am 28.3.2020 eintraf.

Mehr: „Jetzt erst recht – wir lassen Seehofer keine Ruhe“

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